Die hier gezeigten Texte und Abbildungen dienen ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und wissenschaftlichen Forschung. § 86 und § 86a des StGB.